Die Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) erklärt auf der Konferenz in Glasgow anlässlich des 75. Jahrestages seiner Gründung:

Die IFLA verkündet das Grundrecht der Menschen, ohne Einschränkung auf Informationen zuzugreifen und sie zu verbreiten.

Die IFLA und ihre Mitglieder auf der ganzen Welt unterstützen, verteidigen und fördern die geistige Freiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Ausdruck gebracht wird. Diese geistige Freiheit umfasst die Fülle des menschlichen Wissens, kreativen Denkens, der Meinung und intellektuellen Aktivität.

Die IFLA erklärt ein Engagement für geistige Freiheit zu einer Kernaufgabe des Bibliotheks- und Informationsmetiers weltweit, die sich durch Verhaltenskodizes ausdrückt und durch die Praxis aufgezeigt wird.

IFLA bekräftigt:

  • Bibliotheken und Informationsdienste ermöglichen den Zugriff auf Informationen, Ideen und Werke der Vorstellungskraft in jedem Medium und unabhängig von Grenzen. Sie dienen als Portale zu Wissen, Gedanken und Kultur und bieten wesentliche Unterstützung für unabhängige Entscheidungsfindung, kulturelle Entwicklung, Forschung und lebenslanges Lernen, sowohl für Individuen als auch für Gruppen.
  • Bibliotheken und Informationsdienste tragen zu der Entwicklung und Erhaltung der geistigen Freiheit bei und helfen, demokratische Werte und universelle Bürgerrechte zu schützen. Folglich sind sie verpflichtet, ihren Mandanten ohne Einschränkung und entgegen jeder Form von Zensur den Zugang zu relevanten Ressourcen und Dienstleistungen anzubieten.
  • Bibliotheken und Informationsdienste sollen die unterschiedlichsten Materialien erwerben, bewahren und zugänglich machen, und damit die Pluralität und Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Die Auswahl und Verfügbarkeit von Bibliotheksbeständen und -dienstleistungen werden von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Ansichten geleitet.
  • Bibliotheken und Informationsdienste machen Materialien, Einrichtungen und Dienstleistungen gleichermaßen zugänglich für alle Benutzer. Es darf keine Diskriminierung jeglicher Art geben, einschließlich aufgrund von Rasse, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Religion oder politischer Überzeugungen.
  • Bibliotheken und Informationsdienste sollen das Recht eines jeden Benutzers auf Privatsphäre und Vertraulichkeit in Bezug auf gesuchte oder erhaltene Informationen, ebenso wie auf konsultierte, geliehene, erworbene oder übermittelte Ressourcen schützen.

IFLA fordert daher Bibliotheken und Informationsdienste und deren Mitarbeiter auf, die Prinzipien der geistigen Freiheit zu wahren und zu fördern, und ungehinderten Zugang zu Informationen zur Verfügung zu stellen.

Diese Erklärung wurde von IFLA / FAIFE erstellt.
Angenommen durch den Vorstand der IFLA am 27. März 2002 in Den Haag, Niederlande.

Durch den Rat der IFLA am 19. August 2002 in Glasgow, Schottland bekanntgegeben.

Andere Versionen

Übersetzungen